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AGB

Allgemein

Wir liefern ab Werk nach den bekannten „Allgemeinen Lieferbedingungen für Erzeugnisse und Leistungen der Elektro- und Elektronikindustrie“, Stand Januar 2002, zuzüglich der „Ergänzungsklausel: Erweiterter Eigentumsvorbehalt“; die wir auf Wunsch zu Verfügung stellen. Sie treten zusammen mit den nachfolgenden Ergänzungen, allerdings mit der Maßgabe, dass entgegen Ziffer VIII Nr. 2 der „Allgemeinen Lieferbedingungen für Erzeugnisse und Leistungen der Elektro- und Elektronikindustrie“ Sachmängelansprüche bereits in sechs Monaten verjähren soweit nicht das Gesetz ausdrücklich längere Fristen vorschreibt, mit der Auftragsannahme an die Stelle etwaiger Einkaufsbedingungen des Bestellers, auch dann, wenn nach diesen Einkaufsbedingungen die Auftragsannahme als Anerkennung dieser Bedingungen gelten soll. Der Besteller erkennt durch widerspruchslose Annahme unserer Auftragsbestätigung an, dass er auf einen aus seinen Einkaufsbedingungen abgeleiteten Rechtseinwand verzichtet; wir nehmen diesen Verzicht an. Unsere Bedingungen gelten auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, auch wenn sie nicht ausdrücklich nochmals vereinbart werden. Spätestens mit der Entgegennahme der Lieferung oder Leistung

1. Angebote

Unsere Angebote Sind freibleibend und unverbindlich. Annahmeerklärungen und Bestellungen bedürfen zu ihrer Rechtswirksamkeit unserer schriftlichen Bestätigung: gleiches gilt für Ergänzungen, Abänderungen und Nebenabreden. Zeichnungen, Abbildungen, Maße und Sonstige Leistungsdaten sind nur verbindlich, wenn dies ausdrücklich schriftlich vereinbart ist.

2. Preise

Die von uns angegebenen Preise verstehen sich ab Lieferwerk zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer. Nicht enthalten sind Verpackung, Fracht-, Versicherungs- und Zollkosten. Tritt zwischen Vertragsabschluß und Liefertermin eine wesentliche änderung hinsichtlich der Materialpreise, der Löhne, Gehälter, Frachten, öffentliche Abgaben oder sonstiger kostenbestimmender Faktoren ein, behalten wir uns vor, eine angemessene Preiserhöhung vorzunehmen.

3. Lieferung

Von uns genannte Termine und Fristen sind nur annähernd und unverbindlich, sofern nicht ausdrücklich anderes vereinbart. Liefer- und Leistungsverzögerungen auf Grund höherer Gewalt und auf Grund von unverschuldeten Ereignissen, die uns die Lieferung wesentlich erschweren oder unmöglich machen, – hierzu gehören auch nachträglich eingetretene Materialbeschaffungsschwierigkeiten, Betriebsstörungen, Streik, Aussperrung, Personalmangel, Mangel an Transportmittel, behördliche Anordnungen, auch wenn sie bei unseren Lieferanten oder deren Untertieferanten eintreten-, haben wir auch bei verbindlich vereinbarten Fristen und Terminen nicht zu vertreten. Sie berechtigen uns, die Lieferung und Leistung hinauszuschieben oder ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten. In diesem Falle wird der Besteller unverzüglich hierüber informiert. Eine bei Rücktritt bereits erbrachte Gegen1eistung wird unverzüglich erstattet. Haben wir die Nichteinhaltung verbindlich zugesagter Fristen und Termine zu vertreten, so hat der Besteller, wenn er einen Schaden wegen Verzögerung beweisen kann, Anspruch auf eine Entschädigung in Höhe von 0,5 % für jede vollendete Woche des Verzuges, insgesamt jedoch höchstens bis zu 5% des Rechnungswertes der vom Verzug betroffenen Lieferungen und Leistungen. Darüber hinausgehende Ansprüche, insbesondere Schadensersatzansprüche des Bestellers wegen Verzögerungen der Lieferung und auch Schadensersatzansprüche statt der Leistung, die über die vorgenannten Grenzen hinausgehen, sind in allen Fällen verzögerter Lieferung ausgeschlossen. Dies gilt nicht, soweit in allen Fällen des Vorsatzes, der groben Fahrlässigkeit oder wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit zwingend gehaftet wird. Wir sind zu Teillieferungen und Teilleistungen jederzeit berechtigt Aus fertigungstechnischen Gründen behalten wir uns Mehr- oder Minderlieferungen bis zu 10% gegenüber der vereinbarten Bestellmenge vor. Eine Einhaltung genauer Stückzahlen kann nicht verlangt werden.

4. Verpackung

Die Verpackung wird zum Selbstkostenpreis berechnet und nicht zurückgenommen Für besonders gekennzeichnete feste Packgefäße wird bei frachtfreier Rücksendung angemessene Gutschrift erteilt.

5. Zahlung

Unsere Rechnungen sind zahlbar 14 Tage 2%, 30 Tage netto. Ab dem 31. Tag nach Rechnungsdatum schuldet der Besteller Verzugszinsen in Höhe der von den Geschäftsbanken berechneten Zinsen für offene Kontokorrentkredite, mindestens jedoch in Höhe von 5% über dem jeweiligen Diskontsatz der österreichischen Bundesbank zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer. Wir sind berechtigt, Zahlungen trotz anders lautender Bestimmung des Bestellers zunächst auf dessen ältere oder schlechter gesicherte Schuld anzurechnen. Sind bereits Kosten und Zinsen entstanden, so sind wir berechtigt, die Zahlung zunächst auf die Kosten, dann auf die Zinsen, zuletzt auf die Hauptleistung anzurechnen. Eine Zahlung gilt erst dann als erfolgt, wenn wir über den Betrag verfügen können. Im Falle der Hingabe von Schecks erst, wenn der Scheck eingelöst wird. Wechsel gelten nicht als Zahlung, sie werden nur erfüllungshalber hereingenommen. Aufträge uns unbekannter Besteller werden nur nach Vorauszahlung oder gegen Nachnahme ausgeführt. Kommt der Besteller seinen Zahlungsverpflichtungen nicht nach, löst er insbesondere einen Scheck nicht ein, stellt er seine Zahlungen ein, erfolgt Wechselprotest, werden uns Zwangsvollstreckungsmaßnahmen bekannt oder sonstige Umstände, welche die Zahlungsfähigkeit des Bestellers in Frage stellen, so werden sämtliche Rechnungsbeträge unter Aufhebung vereinbarter Zahlungsfristen sofort fällig. Wir sind in diesem Falle berechtigt, Vorrauszahlungen oder Sicherheitsleistungen zu verlangen. Der Besteller kann eine Zahlung nur zurückhalten, wenn der Mangel anerkannt oder offensichtlich ist, jedenfalls aber nur in Höhe der voraussichtlichen Mängelbeseitigungskosten, bezogen auf den einzelnen Gegenstand. Die Entgegennahme einer Zahlungserinnerung gilt als Anerkenntnis des darin enthaltenen Saldos, wenn nicht innerhalb einer Woche schriftlich widersprochen wird.

5.1. Elektronische Rechnung

Mit Annahme des Auftrags für die elektronische Zusendung der Rechnung per E-Mail durch die “eh-technik Reinbacher GmbH & Co. KG (kurz eh-technik genannt) erhält der Kunde von der eh-technik Rechnungen auf elektronischen Weg an die von ihm bekannt gegebene E-Mail-Adresse. Der Kunde verzichtet auf eine postalische Zusendung der Rechnung.

Zustellung der Rechnung:

Der Kunde hat empfängerseitig dafür Sorge zu tragen, dass sämtliche elektronische Zusendungen der Rechnung per E-Mail durch die eh-technik ordnungsgemäß an die vom Kunden bekannt gegebene E-Mail-Adresse zugestellt werden können und technische Einrichtungen wie etwa Filterprogramme oder Firewalls entsprechend zu adaptieren. Etwaige automatisierte elektronische Antwortschreiben an die eh-technik (z. B.: Abwesenheitsnotiz) können nicht berücksichtigt werden und stehen einer gültigen Zustellung nicht entgegen.

E-Mail-Adresse:

Der Kunde hat eine Änderung der E-Mail-Adresse, an welche die Rechnung zugestellt werden soll, unverzüglich schriftlich und rechtsgültig der eh-technik mitzuteilen.

Sicherheit:

Die eh-technik haftet nicht für Schäden die aus einem gegenüber einer postalischen Zusendung allenfalls erhöhten Risiko einer elektronischen Zusendung der Rechnung per E-Mail resultieren. Der Kunde trägt das durch eine Speicherung der elektronischen Rechnung erhöhte Risiko eines Zugriffs durch unberechtigte Dritte.

Kündigung / Widerruf:

Der Kunde kann die Teilnahme an der elektronischen Zusendung der Rechnung per E-Mail jederzeit widerrufen. Nach Eintreffen und Bearbeitung der schriftlichen Kündigung bei der eh-technik erhält der Kunde Rechnungen zukünftig postalisch an die der eh-technik zuletzt bekannt gegebenen Post-Anschrift zugestellt.

6. Eigentumsvorbehalt

Bis zur Erfüllung aller Forderungen, die uns aus jedem Rechtsgrund gegen den Besteller zustehen, werden uns die folgenden Sicherheiten gewährt, die wir nur auf Verlangen des Bestellers nach seiner Wahl freigeben, soweit ihr Wert bestehende und feststellbare künftige Forderungen nachhaltig um mehr als 20% übersteigt. Die gelieferten Waren bleiben unser Eigentum. Verarbeitung und Umgestaltung erfolgen stets für uns als Hersteller, jedoch ohne Verpflichtung für uns. Erlischt unser Eigentum durch Verbindung, so wird bereits Jetzt vereinbart, dass das Eigentum des Bestellers an der einheit1ichen Sache wertanteilmäßig zum Rechnungswert auf uns übergeht. Der Besteller verwahrt unser Eigentum unentgelt1ich. Ware, an der uns solcherart Eigentum oder Miteigentum zusteht, ist Vorbehaltsware. Der Besteller ist berechtigt. die Vorbehaltsware im ordnungsgemäßen Geschäftsverkehr zu verarbeiten und zu veräußern, solange er uns gegenüber nicht im Verzug ist. Verpfändung und Sicherungsübereignung sind unzulässig. Die aus dem Weiterverkauf oder einem sonstigen Rechtsgrund bezüglich der Vorbehaltsware entstehenden Forderungen tritt der Besteller bereits jetzt sicherungshalber in vollem Umfang an uns ab. Er ermächtigt uns, die an uns abgetretenen Forderungen für unsere Rechnung in eigenem Namen einzuziehen. Er wird auf unsere Aufforderung hin die Abtretung offen legen und uns die erforderlichen Auskünfte und Unterlagen geben. Bei Zugriff Dritter auf die Vorbehaltsware wird der Besteller auf unser Eigentum hinweisen und uns unverzüglich benachrichtigen. Der Besteller verpflichtet sich bei Weitergabe der Ware, in verarbeitetem oder unverarbeitetem Zustand sich gleichermaßen das Eigentum durch einfachen und verlängerten Eigentumsvorbehalt vorzubehalten. Bei vertragswidrigem Verhalten des Bestellers. Insbesondere Zahlungsverzug. Sind wir berechtigt, die Vorbehaltsware auf Kosten des Bestellers zurückzunehmen oder Abtretung der Herausgabeansprüche gegen Dritte zu verlangen. In der Zurücknahme sowie in der Pfändung der Vorbehaltsware durch uns liegt kein Rücktritt vom Vertrag vor. Soweit nicht das Verbraucherkreditgesetz Anwendung findet.

7. Reklamationen

Sachmängelansprüche verjähren in sechs Monaten. Dies gilt nicht, soweit das Gesetz zwingend längere Fristen vorschreibt sowie in Fällen der Verletzung des Lebens. des Körpers oder der Gesundheit, bei einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung und bei arglistigem Verschweigen eines Mangels. Für Schadensersatzansprüche gilt im übrigen Ziffer 9 (Haftungsbeschränkungen) unserer Verkaufs- und Lieferbedingungen. Der Besteller ist verpflichtet, unsere Lieferung sofort zu überprüfen. Mängelansprüche jeglicher Art können nur geltend gemacht werden, wenn die Mängelrüge spätestens eine Woche nach Empfang der Ware schriftlich geltend gemacht wurde. Werden unsere Betriebs- /Montage- oder sonstigen Anweisungen nicht befolgt, werden änderungen oder Instandsetzungsarbeiten an unseren Produkten vorgenommen oder Teile ausgewechselt oder werden unsere Produkte entgegen der vertraglich vorausgesetzten Eignung verwendet, so bestehen keine Mängelansprüche. Das Gleiche gilt, wenn der Besteller für uns vernünftigerweise nicht erkennbar, unsere Produkte entgegen deren gewöhnlichen und/oder üblichen Eignung mit seinen Produkten oder den Produkten Dritter verbindet, vermischt oder verarbeitet oder unsere Produkte entgegen dem Stand der Wissenschaft und Technik oder in sonstiger Weise entgegen deren gewöhnlichen und/oder üblichen Eignung verwendet. Alle Angaben, die wir in Angeboten, Katalogen und sonstigen Produktbeschreibungen über die Funktion und die Qualität unserer Produkte machen, beziehen sich ausschließlich auf die Ergebnisse von Untersuchungen nach genormten und anerkannten Laborbedingungen nur insoweit, nicht aber für die jeweils spezifische Verwendung durch den Besteller übernehmen wir eine Haftung. Beim Vorliegen von Sachmängeln können wir nach unserer Wahl Ersatz des mangelhaften Teiles, durch kostenfreie Ersatzlieferung oder Reparatur des Teils, durch unseren Beauftragten, beim Besteller vornehmen. Die Nacherfüllung wird davon abhängig gemacht, dass der Besteller den Kaufpreis unter Berücksichtigung des aufgetretenen Sachmangels in einem angemessenen Verhältnis bezahlt hat. Liefern wir zum Zwecke der Nacherfüllung ein mangelfreies Produkt, so hat der Besteller das vorher gelieferte mangelhafte Produkt an uns herauszugeben. Bei Garantieleistung muss das Produkt bei uns angeliefert werden. Auf ausdrücklichen Wunsch des Bestellers und gegen Auftrag werden wir vor Ort tätig.Gegenforderungen des Bestellers für von Ihm vor Ort geleistete Arbeiten werden von uns nur nach vorheriger Rücksprache anerkannt. Die Aufwendungen für den Serviceeinsatz werden nach unserer gültigen „Service- und Dienstleistungs-Honorarliste“ berechnet. Die Berechnung erfolgt unabhängig davon, ob ein Garantieanspruch vorliegt. Weitere Ansprüche des Bestellers, insbesondere Schadensersatzansprüche, gleich aus welchem Rechtsgrund sind ausgeschlossen. Dies gilt nicht, soweit in Fällen des Vorsatzes, der groben Fahrlässigkeit oder wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers der Gesundheit zwingend gehaftet wird.

8. Zeichnungen

Muster, Entwürfe, technische Darstellungen und dergleichen, bleiben unser Eigentum und dürfen ohne besondere schriftliche Genehmigung weder anderweitig benutzt werden noch Ditten zugänglich gemacht werden. Software darf nicht kopiert oder unmittelbar oder mittelbar für andere als die mit der Lieferung verbundenen Vertragszwecke verwendet werden.

9. Haftungsbeschränkungen

Schadens- und Aufwendungsersatzansprüche (kurz: Schadensersatzansprüche), gleich aus welchem Rechtsgrund, insbesondere wegen Verletzung von Pflichten aus dem Schuldverhältnis und aus unerlaubter Handlung, sind ausgeschlossen. Hiervon ausgenommen sind die Fälle, in denen zwingend gehaftet wird. z. B. nach dem Produkthaftungsgesetz, in Fällen des Vorsatzes, der groben Fahrlässigkeit, wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder wegen Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. Der Schadensersatzanspruch für die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist jedoch auf den vertragstypisch vorhersehbaren Schaden begrenzt, soweit nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vorliegt oder wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit gehaftet wird. Soweit dem Besteller nach dieser Ziffer 9 Schadensersatzansprüche zustehen, verjähren auch diese mit Ablauf von sechs Monaten. Bei Schadensersatzansprüchen nach dem Produkthaftungsgesetz gelten die gesetzlichen Verjährungsvorschriften, soweit diese zwingend sind.

10. Schlussbestimmungen

Für die Rechtsbeziehung zwischen uns und dem Besteller gilt das Recht der Bundesrepublik Österreich, Erfüllungsort für die Lieferung und Zahlung ist Salzburg. Soweit gesetzlich zulässig ist Salzburg ausschließlicher Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis unmittelbar oder mittelbar ergebenden Streitigkeiten. Sind einzelne Bestimmungen dieser Geschäftsbedingungen oder sonstiger Bedingungen unwirksam, so wird hiervon die Wirksamkeit aller übrigen Bestimmungen oder Bedingungen und des gesamten Vertrages nicht berührt. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine andere zu ersetzen, durch die der mit ihr verfolgte wirtschaftliche Zweck in zulässiger Weise erreicht wird. Entscheidend für Sinn und Erklärung bei Unklarheiten ist die deutsche Fassung.


 

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Adresse

eh-technik
Reinbacher Ges.m.b.H & Co KG
Gniglerstraße 54
5020 Salzburg
AUSTRIA

Tel +43 (0)662 / 87 00 53
FAX +43 (0)662 / 87 00 53 - 20

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